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Ausbildungsklassen


A1
Krafträder
  • Hubraum max. 125 cm³
  • Mindestalter: 16 Jahre
B
Kraftfahrzeuge
  • zulässige Gesamtmasse bis 3 500 kg
  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre
T
Zugmaschinen
  • 40-60km/h
  • Mindestalter: 16 Jahre (40km/h) 18 Jahre (60km/h)

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Unsere Motorradausbildung ist  mit neuster Funktechnik  in Form einer Bluetoothanlage  ausgestattet. Dadurch steigern wir die Ausbildungsqualität, da die Fahrschüler Ihre Anliegen direkt während der Fahrt an den Fahrlehrer weitergeben können. Dein Fahrlehrer fährt nicht  nur im gemütlich warmen Fahrschulauto hinter Dir her, sondern begleitet auch mit dem Motorrad, egal bei welchem Wetter. Der Fahrschüler kann zudem frei entscheiden, ob er auch bei schlechten Witterungslagen  seine Fahrstunden antreten möchte. Zudem finden die ersten Übungsstunden auf einem abgelegenem Platz ohne Verkehr statt.  Ab März 2018 wird zudem die Motorradausbildung gefilmt über eine GOPro Hero5 um anschließend gemeinsam mit dem Fahrschüler seine Fahrstunde zu analysieren.

 

Weitere Voraussetzungen und Informationen zu den Zweiradklassen findest Du hier:  CHECKLISTE

AMZweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor
mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung
bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.


Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von
nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrä-
dern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor).


Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht
mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr
als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht
mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber
hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.


Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
A1Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung
von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.


Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
B196A1 Upgrade zum Autoführerschein (B196) OHNE Prüfung. Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.
Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines_
Achtung: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
A2Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das
Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.


Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden,
gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).


Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
AKrafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und


Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer
Leistung von mehr als 15 kW.


Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Weitere Voraussetzungen und Informationen zu den PKW Klassen findest Du hier:  CHECKLISTE

B / BF17Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen
außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).


Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L
B96Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen,
mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse
der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.


Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse
B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
BEFahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder
Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3
500 kg nicht übersteigt.


Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse
B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
B197Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:


10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

Weitere Voraussetzungen und Informationen zu den LKW Klassen findest Du hier:  CHECKLISTE

C1Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von
nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhä-
nger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).


Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
C1EFahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der


• Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg
nicht übersteigt,
• der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr
als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht
übersteigt.


Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der
Klasse D1 berechtigt ist.
CKraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer
dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg).


Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: C1
CEFahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem
Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.


Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen
der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D
berechtigt ist.
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Weitere Voraussetzungen und Informationen zu der Klasse T findest Du hier:  CHECKLISTE

TZugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60
km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit
Anhängern).


Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Eingeschlossene Klasse: L, AM
LZugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und
Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25
km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine