ZWEIRAD

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Führerscheinklasse A

Die Führerscheinklasse A umfasst alle Krafträder, also Motorräder und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Hier sind die wesentlichen Merkmale:

Fahrzeugarten:

  • Krafträder (Zweiräder) ohne Leistungsbeschränkung.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
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Mindestalter:

  • 24 Jahre für den direkten Zugang zu Krafträdern ohne Leistungsbeschränkung.
  • 20 Jahre für den Stufenführerschein, wenn mindestens zwei Jahre Besitz der Klasse A2 vorliegen.
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW.
 

Führerscheinklasse A mit Schlüsselzahl A80

Normalerweise ist der Direkteinstieg in die Fahrerlaubnis der Klasse A erst ab einem Alter von 24 Jahren möglich. Das Stufenmodell erlaubt es jüngeren Fahrern mit einigen Jahren Fahrerfahrung aber auch, bereits früher große und schwere Krafträder zu führen. Das ist frühestens ab 20 Jahren möglich, wenn die Klassen A2 und A1 vorher erworben wurden. Dafür sind jeweils separate Prüfungen abzulegen.

Der Führerschein A mit der Schlüsselzahl 80 stellt eine Möglichkeit dar, nach nur einer Prüfung Motorräder der Klasse A2 zu führen und nach dem 24. Geburtstag auch die der Klasse A zu fahren  – und das, ohne noch einmal eine Fahrschule aufsuchen zu müssen.

Sie absolvieren in der Fahrschule für den Führerschein der Klasse A mit SZ 80 Theorie- und Praxisunterricht wie für die Klasse A und legen die entsprechende Prüfung bereits ab, obwohl Sie das Mindestalter für den Motorradführerschein von 24 Jahren noch nicht erreicht haben. Das empfiehlt sich allerdings nur dann, wenn Sie

  • das 21. Lebensjahr bereits erreicht haben
  • bis zum 24. Geburtstag aber noch einige Jahre vergehen müssen
  • Sie noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A2 sind, jedoch in Erwägung ziehen, diese zu erlangen
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Führerscheinklasse A2

Die Führerscheinklasse A2 ist eine Stufe der Motorradführerscheinklassen, die speziell für leistungsbeschränkte Motorräder gilt.

Fahrzeugarten:

  • Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
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Mindestalter:

  • 18 Jahre.
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Besonderheiten:

  • Nach zwei Jahren im Besitz der Klasse A2 kann durch eine zusätzliche praktische Prüfung auf die Klasse A erweitert werden.
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Führerscheinklasse A1

Die Führerscheinklasse A1 ist die Einstiegsklasse für leichte Motorräder und Motorroller.

Fahrzeugarten:

  • Leichte Krafträder (Zweiräder) mit einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS) und einem Hubraum von bis zu 125 cm³.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
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Mindestalter:

  • 16 Jahre.
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Besonderheiten:

  • Die Führerscheinklasse A1 kann auf die Klassen A2 und A erweitert werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
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  •  Ohne Prüfung Zweiräder der Klasse A1 fahren? Dafür gibt es die Schlüsselzahl 196 für die Inhaber der Klasse B. HIER mehr Erfahren
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Führerscheinklasse AM

Die Führerscheinklasse AM ist für Kleinkrafträder und Mopeds vorgesehen.

Fahrzeugarten:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm³.
  • Leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm³ bzw. einer Motorleistung von maximal 4 kW (5,4 PS).
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Mindestalter:

  • 15 Jahre.
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Mofa-Prüfbescheinigung

Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist für das Führen von einspurigen, einsitzigen Fahrrädern mit Hilfsmotor (Mofa) erforderlich.

Fahrzeugarten:

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm³.
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Mindestalter:

  • 15 Jahre.
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Besonderheiten:

  • Für das Führen eines Mofas ist keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung erforderlich.
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Vorteile

  • Mehr Fahrpraxis: Jugendliche sammeln frühzeitig Erfahrungen im Umgang mit motorisierten Zweirädern. 
  • Flexibilität und Unabhängigkeit: Besonders für junge Menschen bieten diese Klassen eine frühzeitige Möglichkeit, mobil und unabhängig zu sein. Stufenführerschein: Die schrittweise Erweiterung der Motorradklassen ermöglicht eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Fahrfähigkeiten.