Wir bieten nur den ADR-Basiskurs an für ADR-Schein für Gefahrgutfahrer (m/w/d)
Folgende Inhalte umfasst die ADR-Schulung:
Allgemeine Vorschriften.
Gefahreneigenschaften.
Dokumentation.
Fahrzeug- und Beförderungsarten.
Umschließungen/Ausrüstung.
Kennzeichnung.
Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung.
Der Basiskurs ist die für alle Gefahrgutfahrer (m/w/d) vorgeschriebene Grundschulung. Um den ADR-Schein zu erlangen, müssen Sie daher eine Weiterbildung mit anschließender Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer absolvieren. Ein erfolgreicher Abschluss mit Erwerb des Gefahrgutscheins berechtigt dazu, im Anschluss an die Fortbildung Gefahrguttransporte für Stück- und Schüttgut (mit
Dauer:
Basiskurs 3 Tage
ADR-Bescheinigung:
Nach Bestehen der theoretischen Prüfung (IHK) erfolgt die Ausgabe des ADR-Scheins.
Der Basisschein wird zusätzlich als Modul gewertet.
Verlängerung der ADR-Bescheinigung
Die Fortbildung muss vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Bescheinigung absolviert werden. Dies ist bereits im letzten Gültigkeitsjahr möglich. Nach Bestehen der IHK-Prüfung verlängert sich die Gültigkeit um weitere fünf Jahre.